10 Jul 11:38
Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph 202
FYI: "Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni die Entscheidung mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer gegen den sogenannten Hackerparagraphen §202c nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach dem von ihm geschilderten Sachverhalt kein Risiko einer Strafverfolgung besteht: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. Zu der Entscheidung habe ich den Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr. Rüdiger Weis interviewt, der die Klage mit eingereicht hatte. Die Urteilsbegründung ist etwas sehr kryptisch-juristisch verfasst und beinahe unlesbar für einen Laien. Dieses Interview führt zu etwas mehr Klarheit." http://www.pro-linux.de/berichte/hackerparagraph.html http://netzpolitik.org/2009/netzpolitik-interview-bundesverfassungsgericht-und-der-hackerparagraph-202/ Grüße Daniel -- -- Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management
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