26 Sep 2008 08:32
Fwd: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG
FYI -------- Original Message -------- Subject: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG Date: Thu, 25 Sep 2008 20:10:43 +0200 From: "pab@..." <pab@...> To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml@...> Hallo, der Bevollmächtigte der Bundesregierung hat am 9. September eine Stellungnahme zu unserem Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Schriftsatz ist wie immer zu finden auf http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de . Interessant ist die folgende Passage: "Im Schriftsatz wird auf S. 10 behauptet, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung selbst für nichtkommerzielle und private Anbieter gelte. Erfasst werden damit auch öffentliche drahtlose Internetzugänge (sog. WLANs), die von Privatpersonen kostenlos zur Verfügung würden, ebenso wie Dienste kleiner Ein-Personen-Unternehmen. Dem ist entgegenzuhalten, dass seitens der Bundesregierung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der Nebenstellenanlage die Auffassung vertreten wird, dass keine Speicherpflicht besteht, wenn die Mitbenutzung auf einen Standort und den Herrschaftsbereich (inklusive möglicher unvermeidbarer Überschneidungen) des Anbieters beschränkt ist." Das entspricht zwar nicht dem Gesetz. Diejenigen, die auch 2009 speicherfreie Hotspots anbieten wollen, können damit aber gut argumentieren.(Continue reading)
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