Re: Selbstueberwachung
Hallo Oliver
Danke für deine Mail. Ich denke, hier ist alles auf einer Stelle, was es
so an "Vorurteilen" bzgl. Haftung gibt. Disclaimer: ich bin kein Anwalt
die folgenden Aussagen beziehen sich auf mehrmaliges höhren-sagen von
verschiedenen Quellen. Bitte korrigiert, was eurer Meinung falsch ist
oder bestätigt das gesagte.
> Natürlich ist es so, dass das anbieten eines offenen gateways sehr
> problematisch ist, wegen der haftungsfrage, wenn da irgendwie krass mist
> gebaut wird.
Das Anbieten eines Gateways ist überhauptnicht problematisch. Ich
besitze das Gerät und kann im rechtlichen Rahmen alles damit machen was
mir einfällt. Ich kann damit WLAN im ISM Band senden - mit der erlaubten
Stärke. Ich _muss_ es _nicht_ verschlüsseln und kann meine Daten und
mein Internet frei in die Luft blasen.
Ich muss halt auf meinen Internetprovidervertrag aufpassen - dort ist
evlt. explizit die Teilung des Anschlusses mit mehreren Rechnern /
Teilnehmnern untersagt. Ist das der Fall, dann verstoße ich höhchstens
gegen die AGBs des Providers.
> Grade bei den ausmaßen die das netz schon erreicht hat ist es fraglich, ob
> im fall der fälle das dann alles noch als private bastelei durchgeht die
> einer mißbräuchlich genutzt hat, oder obs schon unter die ganzen TK-Dienste
> vorschriften fällt... (TK-Diensteanbieter sind AFAIK sogar zum mitloggen von
> verbindungsdaten zur Rückverfolgung verpflichtet)
Für TK Diensteanbieter ist meines Wissens ein Kreterium, dass dieser
einer komerziellen Absicht nachgeht. Ist das bei uns der Fall? Ich denke
nicht. Zudem muss der "Anbieter" eine Person / Institution / was auch
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