Felix Deutsch | 1 Jul 2004 09:01
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

On Wed, 30 Jun 2004 18:21:10 +0200, Axel H Horns <axel.h.horns <at> gmx.net> wrote:
> 
> 
> ------- Forwarded message follows -------
> Date sent:              Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
> From:                   ULD SH <mail <at> datenschutzzentrum.de>
> Organization:           ULD-SH
> To:                     vpo-presse-list <at> datenschutzzentrum.de,
>         presse-list <at> datenschutzzentrum.de
> Subject:                [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
> 
> [ Double-click this line for list subscription options ]
> 
> Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
> 
> In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll
> Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern
> eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
> Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können, um
> Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ankündigung
> machte der zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums
> vor kurzem in Berlin.

Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
zukünftigen Bedarfsträgern doch bekannt ist und überhaupt erst den
Anlass zu der Anfrage gibt.

Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
(Continue reading)

Axel H Horns | 1 Jul 2004 09:36
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:

> Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
> Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
> nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
> die zuständigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).
> 
> Ist es nötig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
> Presseerklärung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
> verstanden?

Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen 
die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen 
vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung  

          IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz

zu protokollieren.

--AHH
Felix Deutsch | 1 Jul 2004 09:40
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

On Thu, 1 Jul 2004 09:36:51 +0200, Axel H Horns <axel.h.horns <at> gmx.net> wrote:
> 
> On 1 Jul 2004, at 9:01, Felix Deutsch wrote:
> 
> > Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
> > Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
> > nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
> > die zuständigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).
> >
> > Ist es nötig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
> > Presseerklärung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
> > verstanden?
> 
> Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen
> die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen
> vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung
> 
>           IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz
> 
> zu protokollieren.

Richtig.
Sie sagen aber auch (in der Einleitung), dass die Herausgabe der
IP-Adresse verlangt würde, was mindestens eine Verkürzung des
tatsächlichen Sachverhalts darstellt. Das meine ich mit Verwirrung
stiften.
Lutz Donnerhacke | 1 Jul 2004 09:48
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

* Axel H Horns wrote:
> Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen 
> die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen 
> vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung  
>           IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz
> zu protokollieren.

Auch sonst nicht.
Thomas Stadler | 1 Jul 2004 09:54
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

Am 1 Jul 2004, um 9:01 hat Felix Deutsch geschrieben:

> 
> Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
> zukünftigen Bedarfsträgern doch bekannt ist und überhaupt erst den
> Anlass zu der Anfrage gibt.

Die Anfrage lautet, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit 
einer bestimmten IP-Adresse online war. Die Auskunft besteht also in 
der Zuordnung der Nutzung einer IP-Adresse zu einem konkreten Nutzer. 
Damit der Provider diese Auskunft ueberhaupt erteilen kann, muss er die 
Verbindungsdaten gespeichert haben. Eine solche Speicherung ist aber 
nur dann und nur solange zulaessig, solange diese Daten fuer 
Abrechnungszwecke benoetigt werden.

> 
> Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsfähige Anschrift) des
> Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
> nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg über
> die zuständigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).
> 
> Ist es nötig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
> Presseerklärung Verwirrung stiftet? 

Was ist dennn fehlerhaft? 

Gruesse

Thomas

(Continue reading)

Marc Haber | 1 Jul 2004 09:53
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> * Axel H Horns wrote:
> > Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen 
> > die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen 
> > vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung  
> >           IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz
> > zu protokollieren.
> 
> Auch sonst nicht.

Eventuell ist es notwendig, um die Rechnung dem Kunden gegenüber
belegen zu können, analog zum Einzelverbindungsnachweis.

Grüße
Marc

--

-- 
-----------------------------------------------------------------------------
Marc Haber         | "I don't trust Computers. They | Mailadresse im Header
Karlsruhe, Germany |  lose things."    Winona Ryder | Fon: *49 721 966 32 15
Nordisch by Nature |  How to make an American Quilt | Fax: *49 721 966 31 29
Peter Ross | 1 Jul 2004 09:49
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[FYI] Just angebracht sollen Athens Kameras dauerhaft bleiben

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/international/?sid=51a9c28f5efe5e06965f56797571348b&cnt=463191

Just angebracht sollen Athens Kameras dauerhaft bleiben

Videoberwachung in griechischer Hauptstadt war nur fuer die Zeit der
Olympiade gedacht - jetzt streiten Politik und Datenschtzer
..
Lutz Donnerhacke | 1 Jul 2004 10:07
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

* Marc Haber wrote:
> On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
>> Auch sonst nicht.
>
> Eventuell ist es notwendig, um die Rechnung dem Kunden gegenüber
> belegen zu können, analog zum Einzelverbindungsnachweis.

IP-Adressen sind nicht mit abrechnungsrelevanten Verbindungen korreliert.
Beispiel: Im Fall von Kanalbündlung wird eine Adresse für mehrere
abrechnungsrelevante Verbindungen benutzt, die noch dazu ständig wechseln
können.
Marc Haber | 1 Jul 2004 10:12
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

On Thu, Jul 01, 2004 at 08:07:38AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> * Marc Haber wrote:
> > On Thu, Jul 01, 2004 at 07:48:04AM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> >> Auch sonst nicht.
> >
> > Eventuell ist es notwendig, um die Rechnung dem Kunden gegenüber
> > belegen zu können, analog zum Einzelverbindungsnachweis.
> 
> IP-Adressen sind nicht mit abrechnungsrelevanten Verbindungen korreliert.
> Beispiel: Im Fall von Kanalbündlung wird eine Adresse für mehrere
> abrechnungsrelevante Verbindungen benutzt, die noch dazu ständig wechseln
> können.

Bitte Dialup-Brille absetzen. Volumentarifierte und/oder RADIUS-freie
Anbindungsmodelle existieren.

Und ein einzige Bytesumme ist an der Stelle oft nicht ausreichend um
die Rechnung belegen zu können. Da reicht's dann, das der Kunde sagt
"den Traffic hab ich nicht gemacht", und man kann das abschreiben.

Grüße
Marc

--

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Florian Weimer | 1 Jul 2004 10:12
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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

* Axel H. Horns:

> Wieso Verwirrung? Wenn ich die Datenschuetzer richtig verstehe, sagen 

Nicht "die Datenschuetzer", sondern "diese Datenschuetzer".

> die, dass die Access Provider zumindest bei Flatrates keinen 
> vernuenftigen Grund haben, die Zuordnung  
>
>           IP-Adresse + Zeitpunkt --> Kundenstammdatensatz
>
> zu protokollieren.

Die Pressemitteilung ist reißerisch und erweckt den Eindruck, die
Speicherung ist immer rechtswidrig. Das ist sicherlich falsch, aber
paßt zu dem, was das ULD sonst so macht.

Gmane