Harry Tumberg | 6 Jan 2008 23:29
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Manipulation von E-Mails durch Provider

Hallo Liste,

ich habe von 1und1 einen PocketWeb Terminal. Vorwiegend um schnell und 
preiswert ins Internet zu kommen wenn ich mal unterwegs bin und um sehr 
wichtige E-Mails auch unterwegs zu empfangen und zu beantworten.

Versende ich eine E-Mail, wird diese jedoch durch den Provider in der 
Form manipuliert, das Werbung an die Mail angehangen wird.
Ich wurde nicht gefragt oder darauf hingewiesen, auch wird nicht 
kenntlich gemacht, das die Werbung vom Provider stammt und nicht von mir.

Abgesehen davon, das ich diese Vorgehensweise unverschämt finde, frage 
ich mich wie es (haftungs-)rechtlich mit der Manipulation aussieht.
Bei kostenlosen Mail-Diensten ist die Werbung ja ok und es wird auch bei 
Vertragsabschluss darauf hingewiesen. Für das PocketWeb zahle ich jedoch 
eine monatliche Nutzungsgebühr und finde keinen vorhergehenden Hinweis 
auf die Manipulation.

Ich möchte meine Kunden in normalen E-Mails von mir nicht mit Werbung 
belästigen, schon gar nicht mit fremder.

Ich denke eine derartige Manipulation widerspricht der geltenden 
Gesetzeslage?
Desweiteren ist man ja auch der Gefahr einer Abmahnung (zumindest als 
Mitstörer) ausgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Harry Tumberg

(Ach ja Antwort von 1und1 auf meine Anfrage und Aufforderung das zu 
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helesic | 11 Mar 2007 23:35

Re: online-recht digest: March 07, 2007

dazu empfehle ich sich an der Datenschutzerklärung des
Hosting-Providers zu orientieren, diesen ggf. zu kontaktieren und auch
diese Seite zu lesen http://www.telemedien-und-recht.de/

beste Grüße
silvia helesic

>
> Subject: =?utf-8?Q?Datenschutzerkl=C3=A4rung?=
> From: "Anton Muller" <muller <at> mail.md>
> Date: Mon, 05 Mar 2007 17:46:49 +0000
> X-Message-Number: 1
>
> Hallo Listenteilnehmer,
>
> nach den Abmahnungen wegen fehlenden Impressumsangaben
> h繹rt man(n und frau) von der anstehenden Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerkl瓣rung.
>
> Ist es nicht unm繹glich, eine korrekte Datenschutzerkl瓣rung zu erstellen, wenn
> der Betroffene den Server nicht selbst betreibt?
J'ws^֮}׫1x%^ybre^jFzhu颴kz,z	]wym	+见mzy҉"rځY^!(n+my}!z)fj)mW')ޭ!m}Xiצ^kj׫)z+jwbxvhkjبu҉"rv'Xׄ1޲Ǧj)m'z')ޭ!Xiצ^2+`'zעމuyקޜȭXui{%ȯzuh\}kj[8wn)޲Gx׫O+jiz)ݭ茊{zv]z{w<j^Z,-zxm^'{	byק
helesic | 9 Mar 2007 14:16

Re: online-recht digest: March 07, 2007

Hallo Herr Muller,

dazu empfehle ich sich an der Datenschutzerklärung des
Hosting-Providers zu orientieren, diesen ggf. zu kontaktieren und auch
diese Seite zu lesen http://www.telemedien-und-recht.de/

beste Grüße
silvia helesic

2007/3/8, Online-Recht digest <online-recht <at> liste.akademie.de>:
> ONLINE-RECHT Digest for Wednesday, March 07, 2007.
>
> 1. =?utf-8?Q?Datenschutzerkl=C3=A4rung?=
> 2. Yahoo! 自動回信功能
>
> ----------------------------------------------------------------------
>
> Subject: =?utf-8?Q?Datenschutzerkl=C3=A4rung?=
> From: "Anton Muller" <muller <at> mail.md>
> Date: Mon, 05 Mar 2007 17:46:49 +0000
> X-Message-Number: 1
>
> Hallo Listenteilnehmer,
>
> nach den Abmahnungen wegen fehlenden Impressumsangaben
> h繹rt man(n und frau) von der anstehenden Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerkl瓣rung.
>
> Ist es nicht unm繹glich, eine korrekte Datenschutzerkl瓣rung zu erstellen, wenn
> der Betroffene den Server nicht selbst betreibt?
>
(Continue reading)

vincentluk0003 | 7 Mar 2007 09:00
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Yahoo! ۰ʦ^H\


p󴣦10~h[Yiܩʦau <at> ӹLpͬ

ѥ[u <at> {ApiHD

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Anton Muller | 5 Mar 2007 18:46
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Datenschutzerklärung

Hallo Listenteilnehmer,

nach den Abmahnungen wegen fehlenden Impressumsangaben 
hört man(n und frau) von der anstehenden Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.

Ist es nicht unmöglich, eine korrekte Datenschutzerklärung zu erstellen, wenn 
der Betroffene den Server nicht selbst betreibt?

Er kann doch garnicht wissen, ob und welche Daten der Provider speichert und verarbeitet. Wenn ich keine
Cockies und keine Statistik führe, verarbeite ich dann keine personenbezogenen Daten?

Was ist wenn ein StatistikCounterdiesnt aus dem Web verwendet wird( gehört technsich nicht zum
Webangebot, Auswertungen erfolgen bei dem Dienst).

Was ist, wenn Links zu anderen Bestelldiensten führen. Wo hört die Verantwortung auf?

gruß anton

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This e-mail was sent using Mail.md

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Karin Hentscher | 11 May 2006 10:18
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Danke fuer die vielen Hinweise

Vielen Dank fuer die sehr wertvollen Hinweise. Ich hatte natuerlich nicht 
die Absicht, mir eine kostenlose Rechtsberatung auf diese Weise einzuholen, 
sondern wollte eine Einschaetzung. Vielen Dank fuer ihre ausfuehrlichen 
Gedanken und die Muehe!

Sehr interessant ist der Ansatz bzgl. der Server in Osteuropa, bei denen die 
Mailadressen mitprotokolliert und von Spammern und Phishern verwendet 
werden. Vielleicht kann ich auf diese Weise "hintenrum" den Phishern meine 
fingierten Mailadressen unterjubeln... und genau das ist mein eigentliches 
Ziel. Denn nur so kann ich z.B. auch feststellen, ob die gleichen 
Mailadressen eine Weile spaeter fuer Geldwaesche-Spam verwendet werden und 
ob eine regelrechte Mailadressenverwaltung eingesetzt wird, um die 
Zielgruppe fuer eine erneute Phishing-Mail genauer zu definieren.

Dass etablierte Webmail-Anbieter wie GMX oderWEB.DE Mailadressen 
weitergeben, halte ich fuer absolut unwahrscheinlich.

Die Zusammenarbeit mit einer Bank und gefaelschten Kontoangaben finde ich 
sehr aufwaendig  -  so muss einerseits die Bank Sonderregelungen beachten 
(die Buchungen nicht ausfuehren), andererseits sind die Phishing-Server 
zumeist nur kurzzeitig online. (Oft werden sie nach einem gewissen Zeitraum 
wieder zu "normalen" Spam-Hosts.)

Wenn ich Ergebnisse habe, poste ich sie gerne. Bis dahin
viele Gruesse
Karin Hentscher

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Kern, Sebastian HDP | 9 May 2006 11:11
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AW: online-recht digest: May 08, 2006

Hallo Frau Hentscher,

ich kann es leider nicht rechtlich beurteilen, sodern nur aus der Praxis.

Es ist regelrecht ein Volkssport geworden. Unsere Kunden rufen uns an und teilen uns mit, dass sie
wiedermal eine Phishing-Mail bekommen haben. Die geben dann größtenteils falsche Daten ein um die
Phisher zu verwirren.
Aus Bankensicht kann es uns nur recht sein. Dadurch ist der Aufwand für die Phisher um ein vielfaches
größer und das Verfahren unattraktiver.

Das handeln unserer Kunden erfolgt aber auf keinem Fall auf unsere Anweisung. Wir sprechen in einem
solchen Fall nur die Empfehlung aus die E-Mail zu löschen.

Gruß

Sebastian Kern

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: bounce-online-recht-4300726 <at> liste.akademie.de
[mailto:bounce-online-recht-4300726 <at> liste.akademie.de] Im Auftrag von Online-Recht digest
Gesendet: Dienstag, 9. Mai 2006 00:03
An: online-recht digest recipients
Betreff: online-recht digest: May 08, 2006

ONLINE-RECHT Digest for Monday, May 08, 2006.

1. Phishing-Studie

----------------------------------------------------------------------

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Karin Hentscher | 8 May 2006 13:10
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Phishing-Studie

Guten Tag,
ich beschaeftige mich aktuell mit der Frage, nach welchen Kriterien 

Phishing-Versender ihre Adressen verwenden/weitergeben. Insbesondere, ob es 
Mechanismen gibt, mit denen die Daten derjenigen Opfer, die ihre Kundendaten 
auf Phishingseiten eingegeben haben , mit den Adressdatenbanken der Phisher 
abgeglichen werden.

Ich moechte zur Verifizierung einen kleinen Feldversuch starten und mittels 
einer fingierten email-Adresse und ausgedachten Bankdaten auf 
Phishing-Seiten gehen.
Bestaetigt sich meine Vermutung, muesste ich nach einer gewissen Zeit 
PhishingMails erhalten.

Fraglich bleibt der rechtliche Aspekt. Obwohl die Wahrscheinlichkeit 
aeusserst gering ist, eine gueltige Kombination einzugeben, wuesste ich 
gern, ob ich mich rechtlich auf gesichertem Boden bewege.

Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank
Karin Hentscher 

--
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Heinz W. Pahlke | 6 Apr 2006 16:15
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Gravatar

Emails an viele sichtbare Empfaenger

Hallo,

es ist zwar weit verbreitete Praxis, an viele Empfaenger gerichtete
E-Mails per To: statt Bcc: zu verschicken, aber datenschutzrechtlich
scheint es mir nicht sauber zu sein. Eigentlich geht es die anderen
nichts an, wer alles diese Mail bekommen hat. 

Entsprechende Urteile konnte ich jedoch nicht finden. Gab es dazu
wirklich noch keine juristischen Auseinandersetzungen oder ist die
Rechtslage so klar, dass sich bisher noch niemand gegen diese Unsitte
gewehrt hat. Ich finde es naemlich gar nicht toll, wenn jeder erfaehrt,
dass ich auch in einem Verteiler bin.

Beste Gruesse,

Heinz W. Pahlke

--

-- 
********************************************************************
"Erlebnis Bulgarien. Ein Reisefuehrer"
Von Heinz W. Pahlke

Mehr unter http://www.erlebnis-bulgarien.de
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ozric01 | 30 Mar 2006 15:19
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Suchmaschinenmanipulation = unlauterer Wettbewerb?

Hallo Liste,

ein Mitbewerber bringt in seinem Online-Shop auf diversen Seiten 
verborgenen, also nur für Suchmaschinen sichtbaren Text unter (mittels 
außerhalb des Bildschirms platzierten Layern). Daraufhin wird er bei 
Google mit dem  relevanten Schlüsselwort (zumindest im Singular) an 
erster Stelle in den Suchergebnissen gelistet und bekommt einen 
überdurchschnittlichen Page-Rank.
Nach meinem Empfinden verschafft er sich dadurch einen als unlauter zu 
bewertenden Wettbewerbsvorteil. Wie sehen Sie das?

Gruss, Peter

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Michael Doepke | 17 Mar 2006 23:54
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Domain Begehrlichkeiten

Person P hat Post von einem Anwalt bekommen.

P hat ungefähr 1998 für einen Gastwirt eine Domain registriert und ihm zur
Nutzung überlassen. Der Domainname besteht aus dem Namen des
bewirtschafteten Gebäudes (eine bekannte Sehenswürdigkeit) und den Namen der
Stadt, in der das Gebäude steht, also z.B. "Schlumpfhaus-Schlumpfhausen.de"

Im Oktober 2005 hat der Gastwirt aufgegeben und das Gebäude wird nun von
einem anderen Gastwirt bewirtschaftet. Laut Anwaltsschreiben hat dieser nun
das "Erbbaurecht" (o.ä.) und besitzt Namensrechte (nicht näher definiert).

In dem Schreiben fordert man P auf, bis zum 17.03., 12:00 [1] die Domain zu
löschen oder zu übertragen sowie die Verlinkung mit der (neuen) Website des
ehemaligen Betreibers zu löschen.

P handele wettbewerbsrechtlich unzulässig und behindere den neuen Gastwirt
erheblich in der Ausübung seines Geschäftes.

Bei Aufrechterhalten der widerrechtlichen Verhaltensweise von P würde die
Kanzlei seinem Mandaten raten, weitere rechtliche Schritte einzuleiten,
deren Streitwert bei 300.000,- mit sicherlich angemessenen Kosten in Höhe
von drei tausend und noch was Euro liegen würde.

Etwas verunsichert rief P also erstmal den Anwalt gegen 11:40 an.

P administriert die Domain z.Zt. nicht und tatsächlich ist die Domain zur
Zeit mit nichts verlinkt, sogar nicht mal zu erreichen (vermutlich im
Nameserver "totgeschaltet"). Der Anwalt meinte, das läge an einer Abmahnung,
die sie dem alten Gastwirt vor einiger Zeit geschrieben haben. Auch räumte
er ein, dass man von P vermutlich keine Übertragung erwirken könne, aber
(Continue reading)


Gmane